Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg zum 01. Januar 2022 eine Photovoltaik-Pflicht eingeführt. Diese ist im Klimaschutzgesetz des Landes geregelt und betrifft mittlerweile Neubauten sowohl im Wohn- als auch im Nicht-Wohnbereich, sowie Parkplatzneubauten, die über mehr als 35 Stellplätze verfügen.

Dass sich ausgerechnet Baden-Württemberg mit dieser alternativen Nutzung privater und gewerblicher Dachflächen auf die Pole Position schiebt, hat zwei wesentliche Gründe: Einerseits handelt es sich bei Baden-Württemberg um das sonnenreichste aller Bundesländer; die Bedingungen für die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht sind also ideal. Andererseits hat sich „The Länd“ die Selbstverpflichtung auferlegt, bis 2040 klimaneutral zu sein; und dem Bund damit um fünf Jahre zuvorzukommen.

Einführung der PV-Pflicht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat sich entschieden, die Solarpflicht in drei Phasen einzuführen. Zunächst wurde die Installation von Photovoltaik-Modulen für gewerbliche und öffentliche Neubauten verpflichtend eingeführt. Mit den Worten des ehemaligen baden-württembergischen Umweltministers: „Wir sind das erste Bundesland, in dem auf Neubauten im Nicht-Wohnbereich standardmäßig eine Solaranlage installiert wird.“ 

Im Oktober 2021 wurde die PV-Pflicht qua Gesetz erweitert und betrifft damit grundsätzlich alle Neubauten. Diese Einführung erfolgte dann im 2. Quartal 2022 also auch für Neubauten, die zu Wohnzwecken errichtet werden. 

Zur besseren Orientierung halten wir Ihnen diese Phasen in einer kleinen Übersicht fest:

Phase 1:

seit 01/2022

Neubau von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen

Phase 2:

seit 05/2022

Geplante Neubauten zu Wohnzwecken

Phase 3:

ab 01/2023

Grundlegende Dachsanierungen

Fristen zur Umsetzung

Die Pflicht zur Photovoltaik-Installation trat für alle Bauvorhaben in Kraft, deren Genehmigungen den Behörden seit dem Stichtag der Gesetzeseinführung vorgelegt wurden und werden. Wer also noch vor dem 01. Januar 2022 die Bewilligung zum Bau eines öffentlichen Parkplatzes oder Nicht-Wohngebäudes erhalten hat, ist von der Solarpflicht in Baden-Württemberg ausgenommen. 

Gleiches gilt auch für Bauanträge für Wohngebäude. Wurden diese vor dem 01. Mai 2022 bereits von den Baubehörden bewilligt, besteht keine gesetzliche PV-Pflicht für die Bauherren. Ungeachtet dessen, kann sich die Installation einer Solaranlage aber auch bei diesen, sowie bei Bestandsgebäuden lohnen. Gerade im Hinblick auf steigende Nebenkosten und Energiepreise. 

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Bei Dachsanierungen hingegen fällt der Stichtag auf den tatsächlichen Baubeginn; unabhängig davon, wann der Antrag bei den Baubehörden eingereicht wurde. 

Unabhängig von der Pflicht, Solaranlagen auf neu zu bauenden Gebäuden installieren zu müssen, ist die Installation einer PV-Anlage auf geeigneten Dachflächen grundsätzlich eine gute, profitable Idee. Und zwar durchaus auch für Bestandsgebäude.

  • Photovoltaik-Anlagen bieten attraktive Renditen und Steuervorteile,
  • sie werden staatlich gefördert (EEG-Einspeisevergütung),
  • sie werfen attraktive Renditen ab,
  • für produzierten Solarstrom(überschuss) garantiert der Bund eine Abnahmegarantie über 20 Jahre,
  • Solaranlagen gewährleisten unabhängige Energieversorgung, die keinen externen Einflüssen unterliegt und somit weniger volatil ist,
  • Unternehmen, die sich bei Nachhaltigkeit engagieren, sind für Investoren zunehmend attraktiv, was Ihren Return on Investment steigert,
  • und Kredite und Kosten einer Solaranlage sind transparent und optimal kalkulierbar.

Sprechen Sie unsere Experten auf die konkreten Details zur – verpflichteten oder freiwilligen – Installation einer PV-Anlage auf Ihrer Immobilie an:

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Photovoltaik-Förderungen

Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg ist nicht nur mit mehr Planungsaufwand verbunden. Sie birgt auch zusätzliche Kosten. Damit Sie Ihren Mehraufwand vorab schon einmal möglichst genau kalkulieren können, haben wir einen Konfigurator entwickelt, mit dem Sie Ihre PV-Anlage in gerade einmal 3 Minuten planen und berechnen können.

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Für die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf gewerblichen und privaten Dachflächen sind diverse Fördermittel erhältlich. Einerseits sind finanzielle Förderungen durch die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) erhältlich. Andererseits sind Solaranlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Des weiteren kann man sich zum Zwecke der Photovoltaik-Förderung in Baden-Württemberg auch mit der zuständigen Energie-Agentur in Verbindung setzen. 

Spezielle Förderungen machen die Photovoltaik-Pflicht nicht nur attraktiv, sondern auch rentabel. Wie rentabel genau, können Sie ganz individuell für Ihr Bauprojekt mit unserem PV-Konfigurator ausrechnen:

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FAQ

Ab wann wird Photovoltaik Pflicht in Baden-Württemberg?

Für neu gebaute Nicht-Wohngebäude greift die PV-Pflicht in Baden-Württemberg bereits seit dem 01. Januar 2022. Seit Mai 2022 sind auch alle kommerziellen Investoren, Betreiber und Besitzer von Wohngebäuden zur Installation von Solaranlagen auf den Dächern verpflichtet.

 

Ist jedes Dach von der Solarpflicht betroffen?

Nein. 2022 fallen zunächst nur Dächer von neu gebauten Gewerbeobjekten, Parkplätzen und Wohngebäuden mit mindestens 20 qm Fläche unter die Verordnung. Ab 2023 gilt die PV-Pflicht auch für alle Dachsanierungen, sowohl privater als auch kommerzieller Gebäude.

Vollständig ausgenommen von der Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg sind grundsätzlich

  • Steildächer, die nach Norden ausgerichtet sind,
  • Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 qm,
  • entfernbare oder bewegliche Dachflächen und
  • Dächer, deren Statik durch Solarpaneelen gefährdet würde.

 

 

Mein Gebäude ist nicht neu, warum soll ich eine PV-Anlage installieren?

Ungeachtet der Photovoltaikpflicht, lohnt sich die Installation einer PV-Anlage auch bei Bestandsgebäuden. Ob Privat – oder Gewerbe, eine Photovoltaikanlage kann Ihre Stromkosten senken und macht Sie unabhängig von Energieanbietern.

 

Gilt die PV-Pflicht in BW für alle Gewerbeimmobilien?

Grundsätzlich macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen der Gewerbeart, die in einem Objekt betrieben wird. Fabriken und Bürogebäude, sowie Parkhäuser und Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen sind ebenso von der Solarpflicht in Baden-Württemberg betroffen wie beispielsweise Lagerhallen.

Eine Ausnahme stellen Gebäude dar, die zu kommerziellen und Wohnzwecken parallel genutzt werden. Allerdings erst dann, wenn pro Stockwerk über 5 Prozent der Fläche als Wohnraum genutzt wird. In diesem Fall entfällt die Pflicht, PV-Anlagen zu installieren.

 

Wie groß muss die Photovoltaik-Anlage sein?

Baden-Württemberg macht die gesetzliche Mindestgröße für Photovoltaik-Anlagen von der geeigneten Dachfläche abhängig. Generell gilt, dass mindestens 60 Prozent eines Daches oder Parkplatzneubaues mit Solarmodulen ausgestattet werden muss. Ausnahmen gelten für Dächer, deren Eignungsfläche durch anderweitige Nutzung reduziert ist, etwa bei Dachterrassen oder der Begrünungspflicht.

 

Was passiert bei Nicht-Einhaltung der Photovoltaik-Pflicht?

Für alles Administrative rund um die Solarpflicht zeichnen sich die baden-württembergischen Baurechtsbehörden, respektive die Straßenbaubehörde zuständig. Das bedeutet, die Bewilligung von Ausnahmen, Vergabe von Genehmigungen, Anerkennung von Anträgen und dergleichen gehen alle über den Schreibtisch der Baurechts- bzw. Straßenbaubehörde.

Bei Verdacht auf Nicht-Einhaltung der PV-Pflicht, kann die Behörde die entsprechende Baustelle überprüfen und im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die Realisierung der Photovoltaik-Anlage durchsetzen.