FAQ

Welche Komponenten werden verbaut?

Wir verbauen nur Tier 1 gelistete Komponenten, welche wir über einen deutschen Großhandel beziehen.

 

Wie lange ist die Laufzeit des Pachtvertrags?

Unsere Mietverträge werden Standartmäßig mit einer Laufzeit von 20 Jahren geschlossen. In der Regel gibt es zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 5 Jahre.

 

Wie wird das Gebäude genutzt?

Die Gebäudenutzung ist ganz unterschiedlich, vom Pferdestall bis hin zur Industriehalle.
Wir Informieren Sie gerne über die Gebäudenutzung, wenn Sie Interesse an einem bestimmten Projekt haben.

 

Gibt es die Möglichkeit, den erzeugten Strom direkt an den Mieter zu verkaufen?

Das ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Grundsätzlich ist es technisch gegen einen kleinen Aufpreis darstellbar.

 

Ist die Statik vom Gebäude geprüft?

Wir lassen für jedes unserer Projekte ein Statik-Gutachten erstellen.

 

Welche Bank finanziert eine solche PV-Anlage?

Da es sich um ein sehr vorausschaubares Investment mit hohen Sicherheiten handelt, sind viele Banken bereit, solche Anlagen zu finanzieren.

Je nachdem ob man privat oder als Gesellschaft finanziert, empfiehlt es sich in erster Linie immer, die eigene Hausbank zu fragen.

Zwei klassische Banken für die Finanzierung von PV-Anlagen sind die GLS-Bank und die Umweltbank. Wir arbeiten aber auch sehr viel mit kleinen Volksbanken zusammen.

Wir helfen Ihnen gerne mit der Finanzierung Ihrer PV-Anlage.

 

Wird ein Wartungsvertrag angeboten?

Wir bieten grundsätzlich einen Wartungsvertrag an – der Abschluss des Wartungsvertrages ist allerdings unabhängig vom Kauf Ihrer Anlage.

Wir empfehlen jedoch immer, für die ersten Jahre einen Wartungsvertrag bei uns abzuschließen, da wir auch 2 Jahre Gewährleistung tragen und es dadurch in diesen 2 Jahren zu keinen unnötigen Komplikationen kommen kann, wer in der Verantwortung steht.

 

Wie lange ist die Gewährleistung?

Wir übernehmen grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung auf unsere erbrachte Leistung.

 

Was ist die Direktvermarktung und wie funktioniert das?

Bei Anlagen ab 100 kWp muss laut EEG der Strom direktvermarktet werden.

Die Direktvermarktung wird von einem Dienstleistungsunternehmen übernommen. Der Anlagenbetreiber bekommt die gesetzliche Vergütung und zahlt dem Direktvermarkter eine pauschale Aufwandsentschädigung.

 

Wann ist der Gefahrenübergang?

Gefahrenübergang ist bei Abnahme der PV-Anlage durch den Anlagenbetreiber.

 

Wer versichert die Anlage während der Bauphase?

Wir haben hierfür eine Montagversicherung die alle Risiken abdeckt.

 

Wie ist der Ablauf bei einem Kauf?

Wir stellen Ihnen das Projekt anhand eines Exposés vor.

Wenn Sie das Projekt wirtschaftlich geprüft haben und am Kauf der Anlage interessiert sind, bekommen Sie von uns alle relevanten Unterlagen zur Prüfung.

Sobald Sie sich zum Kauf entscheiden, schließen wir eine Absichtserklärung (LOI), damit reservieren wir Ihnen das Projekt für 10 Tage, um gemeinsam den Kaufvertrag fertig zu machen.

Nach Abschluss des Kaufvertrags senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung und ein Formularpaket für die Anmeldung beim Direktvermarkter und beim Netzbetreiber.

Der Dienstbarkeitsprozess wird eingeleitet und der Bau beginnt.

Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme und die Anlage gehört Ihnen.

 

Wie lange sind die Garantien?

Die Garantien sind abhängig vom Hersteller – in der Regel erhalten Sie:

- 5 Jahre Garantie auf die Wechselrichter
- 10 Jahre Garantie auf die Unterkonstruktion
- 25 Jahre Garantie auf die Module

Die genauen Garantiebedingungen bekommen Sie auf Anfrage gerne von uns.