Prüfung des Projekts
Vor der Realisierung der Solaranlage prüfen wir die technische Machbarkeit des Projektes. Für die Machbarkeitsprüfung entstehen dem Dacheigentümer keinerlei Kosten!
Umsetzung des Projekts
Wir kümmern uns um alle Genehmigungen, installieren und betreiben die Anlage.
Ihre Dachpacht
Nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage erhalten Sie die gesamte Dachpacht oder die Pacht bei jährlicher Zahlung über 20 Jahre.
Wartung und Versicherung
Der Betreiber der Anlage trägt die volle Verantwortung für Wartung, Instandsetzung und Versicherung.
Die Vermietung der eigenen Dachfläche für den Betrieb einer Photovoltaikanlage bietet für den Eigentümer einen lukrativen Nebenerwerb. Der Investor der PV-Anlage speist den Strom in das Netz ein und erhält dafür eine Vergütung über die Direktvermarktung. Der Dacheigentümer kann durch die Vermietung seiner Dachfläche von einer PV-Anlage profitieren, ohne selbst investieren zu müssen. Der Betreiber der Anlage trägt die volle Verantwortung für Wartung, Instandsetzung und Versicherung.
Für die Dachvermietung kommen Dächer von mindestens 700 m² belegbarer Fläche in Frage. Vor der Realisierung der Solaranlage prüfen wir die technische Machbarkeit des Projektes. Dazu gibt der Dacheigentümer mit seiner Unterschrift sein Einverständnis. Für die Machbarkeitsprüfung entstehen dem Dacheigentümer keinerlei Kosten!
Nach erfolgreicher Prüfung schließen wir mit dem Dacheigentümer einen Mietvertrag für das Dach ab. Im Mietvertrag werden alle wichtigen Punkte geklärt, die für den wirtschaftlichen Betrieb der Photovoltaikanlage notwendig sind. Außerdem wird vertraglich vereinbart, dass die Photovoltaikanlagen durch den Investor haftpflichtversichert werden, so dass der Dach-Eigentümer kein zusätzliches Risiko trägt.
Der reguläre Mietzeitraum beträgt 20 Jahre zzgl. dem Jahr der Inbetriebnahme und entspricht dem Förderzeitraum für Photovoltaik. Sollten die Rahmenbedingungen den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage über diesen Zeitraum hinaus ermöglichen, ist eine Verlängerung um zwei mal fünf Jahre möglich, in denen der Eigentümer weitere Pachteinnahmen durch die Dachvermietung generiert.
Asbesthaltige Dachflächen dürfen laut Gesetzgeber nicht mit Photovoltaik überbaut werden. In diesem Fall ist eine Sanierung zwingend erforderlich. Der Abbruch und die Entsorgung der alten Dachflächen wird durch einen Fachbetrieb durchgeführt. Üblicherweise wird das Dach mit Trapezblech erneuert. Das Gewicht der Trapezbleche inklusive Photovoltaik entspricht in etwa der abgebauten Wellasbestplatten, wodurch die statische Freigabe in der Regel kein Problem darstellt. In den meisten Fällen kann die Sanierung mit der Pacht abgegolten werden.
Vor der Anmietung einer Freifläche führen wir ebenfalls eine technische und wirtschaftliche Machbarkeitsprüfung durch. Wegen des Baugenehmigungsverfahrens ist der Prüfprozess im Vergleich zur Dachvermietung etwas länger.
Für den wirtschaftlichen Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ist die Flächenkulisse entscheidend, da vom Gesetzgeber nur bestimmte Flächen vergütet werden. Dazu gehören ausgewiesene Industriegebiete und Flächen im 110 Meter-Bereich entlang von Autobahnen oder Gleisanlagen mit einer Größe von ca. 1 Hektar.
Konversionsflächen und Ackerflächen in benachteiligten Gebieten sind ab einer Größe von 4 Hektar interessant. Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen sind über ein Ausschreibungsverfahren vergütungsfähig.
Im Rahmen der Machbarkeitsprüfung übernehmen wir auch hier sämtliche Kosten. Der Pachtzeitraum beträgt in der Regel 20 Jahre zzgl. dem Jahr der Inbetriebnahme und kann optional um weitere 10 Jahre verlängert werden.