Das einfallende Sonnenlicht (Sonnenenergie) wird durch die Solarmodule Tag für Tag in Gleichstrom (Energie) umgewandelt.
Für die Nutzung im Haushalt/Unternehmen und Stromnetz muss der Solarstrom in Wechselstrom mit einer Spannung von 230 Volt umgewandelt werden. Diese Arbeit erledigt verlässlich der Wechselrichter - und das mit einem Wirkungsgrad von bis zu 98 %. Auf diese Weise wird die Sonnenenrgie durch Photovoltaik für Ihr Unternehmen nutzbar.
Der entstandene Solarstrom fließt nun in den Eigenverbrauch und/oder wird über einen separaten Einspeisezähler oder Ertragszähler in das öffentliche Netz eingespeist und damit für Sie nachvollziehbar abgerechnet. Sie wissen also ganz genau, wie viele kWh (Kilowattstunden) Sie erwirtschafteten und von den Netzbetreibern vergütet bekommen.
Je nach örtlichen Gegebenheiten kostet eine schlüsselfertig installierte Photovoltaikanlage zwischen 600 und 950 € je kWp. Für 1 kWp Anlagenleistung wird eine Dachfläche von ca. 5-6 qm benötigt. Die zu erwartenden Anschlusskosten spielen hierbei eine wichtige Rolle. Hierzu ist eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Neben der Wirtschaftlichkeit selbst, bietet die Investition in eine Photovoltaikanlage Steuervorteile. Hierbei spielt die Wahl des passenden Betreiberkonzept eine wichtige Rolle. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Je nach Größe der Anlage und Jahresstromverbrauch können Sie Ihr Unternehmen bis zu 80 % unabhängiger machen. Dadurch ist Ihr Unternehmen langfristig von der Strompreisentwicklung entkoppelt und Sie haben das Thema Stromeinkauf auf dauerhaft im Griff. Mit Photovoltaik erzeugen Sie nachhaltige Energie für Ihr Unternhemen und benötigen weniger Strom aus dem Stromnetz. Mit Erneuerbaren Energien machen Sie Ihr Unternhemen fit für die Zukunft.
Der von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom (Solarstrom) wird zunächst selbst verbraucht und nur der überschüssige Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Der selbst verbrauchte Strom ist Ihr Eigenverbrauch.
Das Betreiberkonzept definiert, in welcher Weise Ihre Photovoltaikanlage in Ihrem Unternehmen eingebunden wird. Über die Wahl des Betreiberkonzeptes kann die Gesamtwirtschaftlichkeit der Investition maximiert werden.
Viele unserer Kunden nutzen die Vorteile als Privatperson, in das eigene Firmendach zu investieren und verpachten die Photovoltaikanlage an das eigene Unternehmen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Über die Netzverträglichkeitsprüfung wird die Verträglichkeit Ihrer Photovoltaikanlage mit dem umliegenden Stromnetz durch den Netzbetreiber geprüft. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag bei Ihrem Netzbetreiber nötig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und übernehmen das für Sie. Auf der Basis der Stellungnahme Ihres Netzbetreibers können die Anschlusskosten ermittelt werden und Sie erhalten dadurch Ihr Festpreisangebot.
Im langjährigen Mittel der Sonneneinstrahlung in Deutschland kann bei einer optimal ausgerichteten PV-Anlage (Modulneigung von ca. 30° bei Südausrichtung) mit Erträgen zwischen ca. 850 kWh pro kWp und Jahr im Norden Deutschlands und ca. 1.000 kWh pro kWp und Jahr im Süden Deutschlands gerechnet werden. In guten Jahren, wie beispielsweise 2003, erzielten viele Anlagen in Süddeutschland gar über 1.200 kWh/kWp. Je nach Ausrichtung und Neigung des PV-Generators kann sich dieser optimale Jahresertrag reduzieren.
Peak heißt übersetzt „Spitze“. Mit diesem Ausdruck wird die Spitzennennleistung von Photovoltaikmodulen unter Standard-Testbedingungen (STC) bezeichnet. STC: 1000 W Einstrahlungsleistung auf 1 m² mit einer Solarzellen-Temperatur von 25 °C und einer Air Mass (AM) von 1,5. Letzteres bedeutet, dass der Sonnenstrahl auf seinem Weg das 1,5-fache der Atmosphärendicke der Erde durchdringt.
Das können wir Ihnen sagen. Zuerst ermitteln wir, für welche Anlagengröße die Dachflächen geeignet sind und welche Strommengen erzeugt werden können. Der Standort des Daches, die Ausrichtung sowie Neigung und Größe der nutzbaren Dachflächen spielen dabei eine Rolle. Wir ermitteln, wenn möglich aus der Aufzeichnung des bisherigen Strombezugs (Lastgangzählung), wann im Tagesverlauf wie viel Strom verbraucht wird oder nutzen unsere verschiedenen Verbrauchsprofile.
Das heißt, bei Büroflächen gehen wir von anderen Verbrauchsprofilen aus als bei Lager- oder Produktionsflächen.
Die mögliche Rendite von etwa 12 % und die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung (über 20 Jahre) machen die Investition in eine Photovoltaikanlage attraktiv.
Ja. Der Steuerberater spielt eine wichtige Rolle in der Abstimmung des passenden Betreiberkonzeptes. Über das Steuersparpotential kann die Gesamtwirtschaftlichkeit Ihrer Investition deutlich gesteigert werden. Lassen Sie sich die Abschreibemöglichkeiten von bis zu 55% (IAB + AfA) nicht entgehen. Gerne unterstützen wir Ihren Steuerberater bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Betreiberkonzeptes.
Ja. Eine Photovoltaikanlage kann ohne weitere Beeinträchtigung des Gebäudes oder Grundstücks wieder entfernt werden und wird dadurch als bewegliches Wirtschaftsgut eingestuft. Aufdach- bzw. Dachparallelanlagen und Freiflächenanlagen zählen als bewegliche Wirtschaftsgüter, die nur für eine vorübergehende Zeit und einen vom Haus getrennten wirtschaftlichen Zweck errichtet werden. Dadurch können steuerliche Vorteile generiert werden. Aus diesem Grund sollte immer ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Ja. Für Ihre Photovoltaikanlage gibt es eigenständige Solarversicherungen. Üblicherweise gehören hierzu eine Photovoltaik-/Allgefahrenversicherung inkl. Ertragsausfall sowie eine Betreiberhaftpflichtversicherung.
Jedes Modul verliert im Laufe der Jahre an Leistung, das heißt der Wirkungsgrad verändert sich. Dieser Vorgang wird als Degradation bezeichnet. In unserer Wirtschaftlichkeitsberechnung ist dieser Leistungsabfall für Sie berücksichtigt.
Für die Module geben die Hersteller in der Regel eine Leistungsgarantie von 25 Jahren. Nach heutigen Erfahrungen erwartet man jedoch eine Modul-Lebensdauer von bis zu 50 Jahren, wobei die Ertragsleistung im Laufe der Jahre abnimmt.
Die Funktionalität und Langlebigkeit Ihrer Photovoltaikanlage wird im ersten Schritt über die fachgerechte Montage sichergestellt. Über unser firmeneigenes Montageteam und unserer langjährigen Partner können wir Ihnen ein Höchstmaß an Montagequalität sichern. Denn nur auf lange Sicht macht sich die Investition in eine Photovoltaikanlage für Sie bezahlt.
Gerne stellen wir den laufenden Betrieb und die Leistungsfähigkeit Ihrer Photovoltaikanlage über unser Wartungsangebot sicher. Im Störungsfall bieten wir Ihnen kurze Reaktionszeiten und sorgen dadurch für den reibungslosen Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage.
Das bedeutet für Sie eine langfristige Absicherung Ihrer Investition durch Vermeidung von Anlagenausfällen und ein sicheres Gefühl durch regelmäßige Leistungsberichte zu Ihrer Photovoltaikanlage.
Nein, wenn Sie die PV-Anlage am Gebäude befestigen, benötigen Sie grundsätzlich keine Baugenehmigung. Dies kann jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein. Weiterhin kann es dabei zu Einschränkungen bei denkmalgeschützten Gebäuden kommen. hier sollten Sie sich vor der Installation gut informieren.
Auf Dächern mit asbesthaltigen Materialien kann eine PV-Anlage grundsätzlich nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen und mit einer Sondergenehmigung durch die zuständige Behörde errichtet und betrieben werden.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, einen Blitzschutz zu installieren. In den Landesbauvorschriften und kommunalen Bausatzungen können jedoch andere Regelungen getroffen sein (z. B. für Kindergärten, Schulen).
Wenn Gebäude, die bisher nicht mit einem Blitzschutz ausgerüstet sind, eine Solaranlage erhalten, so ist der Betreiber der Solaranlage logischerweise nicht verpflichtet, für die Solaranlage einen Blitzschutz einzurichten.
Wenn Gebäude schon über einen Blitzschutz verfügen, so darf die PV-Anlage die Wirksamkeit dieses Blitzschutzes nicht beeinträchtigen. Wir empfehlen deshalb in solchen Fällen eine Rücksprache mit dem Errichter der Blitzschutzanlage.
Üblicherweise spült der Regen Staub und Schmutz von Solaranlagen in ausreichendem Maße ab.
Wenn jedoch hartnäckige Verschmutzungen auftreten, so sollte man die Solarmodule reinigen lassen, z. B. bei
Der Gesetzgeber legt im EEG in der Tat "nur" einen Vergütungszeitraum von 20 Jahren plus x Monaten (Inbetriebnahmejahr) fest. In diesem Zeitraum soll der Betrieb der PV-Anlage aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten abgesichert sein.
Nach Ablauf des Vergütungszeitraumes besteht aus heutiger Sicht die Möglichkeit, den erzeugten Strom zu dem dann marktüblichen Preis zu verkaufen oder selbst zu verbrauchen. Ob auch dann noch ein vorrangiger Abnahmezwang für Strom aus Erneuerbaren Energien besteht, bleibt zu hoffen.