Direktvermarktung und Photovoltaik

Besitzer von Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 100 kWp müssen ihren Strom direkt vermarkten (§21 EEG 2017). Bei der Umsetzung der Direktvermarktung unterstützen wir Sie.

Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie den Solarstrom aus Ihrer PV-Anlage als Anlagenbetreiber an den Direktvermarkter, welcher für Sie die Vermarktung an der Strombörse übernimmt.

Ihre Vergütung

Als Vergütung Ihres Solarstroms erhalten Sie den sogenannten Marktwert. Vom Netzbetreiber bekommen Sie zusätzlich die komplette Marktprämie inklusive Managementprämie. Dies wird als Marktprämienmodell bezeichnet. (siehe Grafik)

Auf diese Weise können durch die Direktvermarktung gegenüber den festen Vergütungssätzen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sogar höhere Gewinne generiert werden. Dadurch holen Sie das Maximum aus dem nachhaltig produzierten Strom Ihrer Photovoltaikanlage heraus.

Der Marktwert entspricht hierbei dem Wert, welcher durch den Direktvermarkter für Sie an der Strombörse erzielt wird. Diese Dienstleistung ist für den Anlagenbetreiber in aller Regel kostenpflichtig. Die Differenz zwischen dem Marktwert und dem EEG-Vergütungssatz wird als Marktprämie bezeichnet.

Der Strom aus der PV-Anlage wird entsprechend dem EEG vergütet. So erhalten Anlagenbetreiber durch die Kombination aus Marktwert und Marktprämie immer mindestens die EEG-Vergütung – trotz schwankender Strompreise an der Börse.

Darum lohnt sich die Direktvermarktung

  • Auch wenn die Börsenpreise schwanken, entsprechen die Erlöse aus der Direktvermarktung mindestens der Höhe der EEG-Vergütung
  • Da die Direktvermarktung für Anlagen ab 100 KWp gesetzlich verpflichtend ist, würde bei Nichteinhaltung die EEG-Einspeisevergütung gegenüber der Direktvermarktung deutlich zurückfallen
  • Das Marktprämienmodell leistet schon heute einen großen Beitrag zur nachhaltigen und langfristigen Umsetzung der Energiewende

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